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ISO 27001:2018
Informationssicherheits-Managementsystem

Der Standard basiert auf den folgenden Grundsätzen, die die Informationssicherheit definieren: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen. Der Ansatz an diesen Standard gewährleistet langfristige Sicherheit auf der Grundlage der Implementierung von Sicherheitsrichtlinien, -verfahren und -methoden zum Schutz der Informationen und Ressourcen von Organisationen. Durch die Minimierung der Risiken wird garantiert, dass das Managementsystem funktionsfähig ist und die betrieblichen Anforderungen des Unternehmens, die Kundenerwartungen und die geltenden Rechtsvorschriften erfüllt.

 

ISO 9001:2015
Qualitätsmanagementsystem


Es berücksichtigt einen Ansatz, der auf dem Management der Prozesse des Unternehmens und damit auf einer viel logischeren Struktur, Kundenorientierung und Bewertung ihrer Zufriedenheit sowie dem Engagement des Top-Managements für kontinuierliche Verbesserungen basiert.

ISO 14001:2015
Umweltkontrollsystem

Fordert eine Organisation auf, anzugeben, wie sie die Auswirkungen auf die Umwelt kontrolliert und verringert; das, was die Organisation in seine Umweltpolitik angegeben hat, in die Praxis umzusetzen; aufzuzeichnen, was passiert ist; und aus Erfahrungen lernen.

ISO 45001:2018
Arbeitsschutzmanagementsystem

Es ist ein Arbeitsmodell für Organisationen, die eine bessere Kontrolle über Berufsrisiken wünschen. Es wurde entwickelt, um Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsysteme zu ergänzen, und basiert auf expliziten Anforderungen für ein effektivstes Management von Berufsrisiken und die Schaffung einer Präventionskultur unter den Mitarbeitern.

 

SA8000:2014
(Soziale Rechenschaftspflicht 8000)

Es basiert auf den Grundsätzen internationaler Arbeitsnormen, die in den Übereinkommen der IAO (Internationale Arbeitsorganisation), in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vorgesehen sind. Das grundlegende Ziel des SA8000 ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf der ganzen Welt.

Verordnung (UE) nr. 333/2011

des Rates vom 31. März 2011 zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Bedingungen, unter denen bestimmte Arten von Altmetall, nach der Richtlinie 2008/98 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates, keine Abfälle mehr darstellen.

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